1. Diese Hausordnung legt die Regeln für die Anmietung des Hauses „Omulove Zacisze“ in Masuren fest (nachfolgend als „Immobilie“ oder „Vertragsgegenstand“ bezeichnet).
2. Betreiber und Verwalter der Vermietung der Immobilie ist die Firma ANYWAY Sp. z o.o., ul. Modlińska 129/u10, 03-186 Warschau, Steuernummer (NIP): 524-294-99-11 (nachfolgend „Betreiber“ genannt).
3. Diese Hausordnung ist integraler Bestandteil des Mietvertrags.
4. Mit einer Buchung in jeglicher Form wird diese Hausordnung der Immobilie als akzeptiert angesehen.
5. Der Mieter nimmt die vorläufige Buchung telefonisch, über die Website oder per E-Mail vor. Bei der vorläufigen Buchung müssen der Aufenthaltszeitraum und die Anzahl der mietenden Personen angegeben werden. Die vorläufige Buchung erfolgt nach Bestätigung der Verfügbarkeit des Hauses im gewünschten Zeitraum sowie nach einer eindeutigen mündlichen oder schriftlichen Erklärung der Mietabsicht. Die vorläufige Buchung ist ab dem Zeitpunkt der oben genannten Vereinbarungen 48 Stunden lang gültig.
6. Bei regulären Buchungen, d. h. weniger als 180 Tage vor dem geplanten Anreisedatum, beträgt die Anzahlung 50 % des Gesamtpreises für den Aufenthalt. Der verbleibende Betrag für den Aufenthalt ist spätestens 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum zu zahlen.
7. Bei Buchungen mit großem zeitlichem Vorlauf, d. h. 180 Tage oder mehr vor dem geplanten Anreisedatum, kann die Zahlung in folgende Raten aufgeteilt werden:
7.a) 20 % des Aufenthaltspreises – innerhalb von 48 Stunden nach Erstellung der Buchung als Anzahlung zur Bestätigung des Termins zahlbar;
7.b) 30 % des Aufenthaltspreises – spätestens 100 Tage vor dem geplanten Anreisedatum zahlbar;
7.c) die verbleibenden 50 % des Aufenthaltspreises – spätestens 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum zahlbar;
7.d) eine rückzahlbare Kaution in Höhe von 2.000 PLN – spätestens 7 Tage vor dem geplanten Anreisedatum auf das vom Vermieter angegebene Bankkonto zahlbar.
8. Die Anzahlung und weitere Teilzahlungen sind direkt auf das Bankkonto des Vermieters zu überweisen: 44 1090 1841 0000 0001 6105 5264.
9. W tytule przelewu należy wskazać: imię i nazwisko Najemcy, termin pobyt, numer rezerwacji oraz nazwę obiektu „Omulove Zacisze”.
10. Die Nichtzahlung der Anzahlung innerhalb von 48 Stunden nach der Erstreservierung führt automatisch zur Stornierung der Erstreservierung, ohne dass der Vermieter zusätzliche Erklärungen abgeben muss.
11. Die Nichtzahlung eines weiteren Teils der Zahlung innerhalb der angegebenen Frist kann dazu führen, dass die Reservierung aufgrund eines Verschuldens des Mieters storniert wird. In einem solchen Fall werden die bereits gezahlten Beträge nicht zurückerstattet, es sei denn, der Vermieter schafft es, den stornierten Termin an andere Gäste weiterzuvermieten.
12. Die Nutzungsdauer der Immobilie beginnt um 16:00 Uhr. am ersten Miettag und endet um 10:00 Uhr am letzten Miettag, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.
13. Im Falle einer Reservierung, die weniger als 30 Tage vor dem Check-in-Datum erfolgt, ist der Mieter verpflichtet, 100 % des Aufenthaltspreises und eine Anzahlung zu zahlen, damit die Reservierung als dauerhafte Reservierung bestätigt wird. Die Anzahlung ist nicht Teil des Aufenthaltspreises.
14. Wenn der Mieter seinen Aufenthalt storniert, gelten die folgenden Stornierungsregeln:
14.a) Stornierung bis zu 180 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum – der gezahlte Betrag wird zurückerstattet, sofern der Vermieter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1.000 PLN für die Bearbeitung der Reservierung, den Ausschluss des Datums vom Verkauf und Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Stornierung der Reservierung abzieht. Alternativ kann der Mieter mit Zustimmung des Vermieters einmalig den Aufenthaltstermin auf einen anderen verfügbaren Termin in derselben oder der nächsten Saison ändern, ohne dass eine Verwaltungsgebühr abgezogen wird.
14.b) Bei einer Stornierung 179 bis 101 Tage vor dem geplanten Anreisedatum ist die Anzahlung, d. h. 20 % des Aufenthaltswertes, nicht erstattungsfähig. Mit Zustimmung des Vermieters kann die Kaution für einen anderen verfügbaren Termin verwendet werden.
14.c) Bei einer Stornierung 100 bis 31 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Beträge, d. h. insgesamt 50 % des Aufenthaltswertes. Mit Zustimmung des Vermieters kann der gezahlte Betrag für einen anderen verfügbaren Termin verwendet werden.
14.d) Stornierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum – die Reservierung ist nicht erstattungsfähig und der gesamte für den Aufenthalt gezahlte Betrag, d. h. 100 % des Aufenthaltswertes, verbleibt beim Vermieter.
14.e) Wenn es dem Vermieter gelingt, den stornierten Termin an andere Gäste weiterzuvermieten, können die vom Mieter gezahlten Beträge unabhängig von den oben genannten Stornierungsregeln ganz oder teilweise im Verhältnis zu dem durch die Umbuchung dieses Termins zurückerhaltenen Betrag zurückerstattet werden. Die Rückerstattung umfasst gegebenenfalls nicht die in Punkt 14.a) genannte Verwaltungsgebühr.
14.f) Die rückzahlbare Anzahlung ist nicht Teil des Aufenthaltspreises. Im Falle einer Stornierung der Reservierung vor Beginn des Aufenthalts wird die Anzahlung, sofern bereits geleistet, vollständig zurückerstattet.
14.g) Bei Nichterscheinen des Mieters am Tag des Aufenthaltsbeginns, verspäteter Anreise oder einer Verkürzung des Aufenthalts aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, erstattet der Vermieter den Betrag für den nicht in Anspruch genommenen Aufenthalt nicht.
15. Eine Änderung des Aufenthaltstermins ist nur nach individueller Vereinbarung mit dem Vermieter und vorbehaltlich der kalendarischen Verfügbarkeit möglich. Eine Änderung des Datums kann eine Änderung des Aufenthaltspreises nach sich ziehen, wenn das neue Datum in eine andere Preissaison fällt, ein anderer Preis gilt oder sich die aktuelle Preisliste geändert hat. Wird ein teurerer Termin gewählt, ist der Mieter zur Zahlung der Differenz verpflichtet. Bei Auswahl eines günstigeren Termins reduziert sich der endgültige Buchungsbetrag entsprechend.
16. Eine Anzahlung von 2.000 PLN ist bis 7 Tage vor Anreise per Banküberweisung zu leisten. Die Kaution dient als Sicherheit im Falle von Beschädigung, Zerstörung, Beschädigung der Ausstattung, Verstoß gegen die Aufenthaltsordnung oder der Notwendigkeit zusätzlicher Dienstleistungen nach dem Aufenthalt des Mieters.
17. Die Anzahlung ist nicht Teil des Aufenthaltspreises und kann nicht auf die Aufenthaltsgebühr angerechnet werden. Die Kaution wird dem Mieter innerhalb von 7 Tagen nach der Abreise zurückerstattet, sofern der technische Zustand der Immobilie, ihrer Ausstattung, des Gebäudes und des zum Haus gehörenden Grundstücks nicht beschädigt oder in einem schlechteren Zustand als am Tag der Ankunft des Mieters ist.
18. Beanstandungen zu Schäden, Mängeln oder Zerstörung sind vom Mieter unverzüglich nach Feststellung bzw. Auftreten dem Vermieter mitzuteilen.
19. Die maximale Anzahl der Gäste, die in der Unterkunft übernachten können, beträgt 15 Personen. Die Mindestbuchungszeit beträgt 2 Tage, sofern im Angebot für einen bestimmten Termin nichts anderes angegeben ist.
20. Nur Personen, die bei der Reservierung registriert oder vor der Ankunft vom Vermieter genehmigt wurden, können in der Unterkunft übernachten. Eine Überschreitung der vereinbarten Gästezahl ohne Zustimmung des Vermieters kann zu zusätzlichen Gebühren oder zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung führen.
21. Der Mieter trägt die volle und ausschließliche Verantwortung für alle Personen, die sich bei ihm in der Unterkunft aufhalten, einschließlich Kinder und Tiere.
22. Der Mieter und alle registrierten Personen, die sich in der Unterkunft aufhalten, sind zur Einhaltung der Hausordnung und des Brandschutzes verpflichtet.
23. Es ist untersagt, die Immobilie Dritten zu überlassen.
24. Der Verzicht auf einen Teil des Aufenthalts, eine spätere Anreise sowie eine vorzeitige Abreise aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, berechtigen nicht zur Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
25. Die Mieter sind verpflichtet, das Ferienhaus in dem Zustand zu erhalten und zurückzugeben, in dem es sich am Anreisetag befand, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung infolge einer ordnungsgemäßen Nutzung der Immobilie.
26. Die Mieter haften finanziell für alle Beschädigungen oder Zerstörungen von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten, die während des Aufenthalts durch ihr Verschulden oder das Verschulden ihrer Besucher entstanden sind.
27. Im Falle einer Beschädigung der Ausstattung oder des Eigentums im Ferienhaus werden die Mieter gebeten, den Vermieter darüber zu informieren, damit eine Reparatur oder ein Austausch vorgenommen werden kann. Die finanzielle Entschädigung für die Reparatur oder den Austausch wird entsprechend den Reparaturkosten berechnet und ist spätestens am Abreisetag zu begleichen. Ist dies nicht möglich, werden die Reparaturkosten von der Kaution abgezogen.
28. Da Eltern oder Erziehungsberechtigte für die Sicherheit der Kinder sowie für die Folgen ihrer Handlungen verantwortlich sind, werden sie gebeten, die Kinder ständig zu beaufsichtigen.
29. Der Vermieter haftet nicht für etwaige Unterbrechungen der Wasser-, Strom- oder sonstigen Versorgungsleistungen, die auf Ursachen seitens externer Versorgungsunternehmen zurückzuführen sind.
30. Die Mieter werden gebeten, sich mit den Standorten der Feuerlöscher im Ferienhaus sowie mit den Regeln für deren Gebrauch vertraut zu machen.
31. Aufgrund der Brandschutzanforderungen dürfen in der Immobilie keine elektrisch oder gasbetriebenen Geräte oder Vorrichtungen verwendet werden, die nicht zur Ausstattung des Hauses gehören und eine Brandgefahr darstellen können, beispielsweise Gasbrenner, elektrische Heizstäbe sowie Gas- oder Elektroheizgeräte. Außerdem ist es untersagt, leicht entzündliche oder explosive Stoffe sowie Materialien mit unangenehmem Geruch in das Haus zu bringen.
32. Für die Beschädigung des Ferienhauses, den unbefugten Gebrauch der Feuerlöscher und die daraus resultierenden Folgen, einschließlich der Notwendigkeit, Ausstattungsgegenstände auszutauschen oder zusätzliche Arbeiten durch das Personal durchzuführen, können den Mietern zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
33. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die im Ferienhaus zurückgelassen wurden.
34. Das Haus wird mittels Fußbodenheizung beheizt. Die Gäste können die Temperatur in jedem Raum nach ihren individuellen Vorlieben einstellen, im Winter jedoch auf höchstens 24 °C.
35. Der Mieter ist verpflichtet, am Anreisetag zur Bestätigung seiner Identität ein Ausweisdokument vorzulegen und die übrigen Gäste anzugeben.
36. Nutzung des freistehenden Kaminofens im Wohnzimmer:
36.1. Vor dem Anzünden des Feuers ist sicherzustellen, dass der Schornstein geöffnet und frei ist.
36.2. Alle leicht entzündlichen Gegenstände sind aus dem Bereich um den Kaminofen zu entfernen.
Es sind das verfügbare Brennholz und Anzündmaterial zu verwenden, die sich an der dafür vorgesehenen Stelle auf dem Grundstück befinden.
Zum Anzünden des Kamins dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin oder Alkohol verwendet werden.
Das Feuer ist schrittweise zu entzünden, wobei mit kleinen Holzstücken begonnen und anschließend größeres Holz hinzugefügt wird.
Der Kamin darf bei brennendem Feuer nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Kinder und Tiere sind vom Kamin fernzuhalten.
Die Asche darf erst entfernt werden, wenn sie vollständig erkaltet ist, und ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu entsorgen.
Sämtliche Schäden oder Probleme mit dem Kamin sind dem Eigentümer oder dem Personal von Omulove Zacisze zu melden.
Kunststoffe, Papier, Abfälle oder andere Materialien, die nicht für die Verbrennung im Kamin bestimmt sind, dürfen nicht verbrannt werden.
Der Kamin darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen benutzt werden.
Der Kamin darf nicht auf extrem hohe Temperaturen erhitzt werden, damit das Gusseisen des Kamineinsatzes nicht beschädigt wird.
Tiere des Mieters dürfen sich nach vorheriger Zustimmung des Vermieters auf dem Grundstück aufhalten.Der Mieter ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften der Tiere zu beseitigen und sie so zu beaufsichtigen, dass ihr Aufenthalt auf dem Grundstück weder dessen Zustand oder den Zustand seiner Ausstattung beeinträchtigt noch eine Belästigung für die Umgebung darstellt.
Regeln für den Aufenthalt von Tieren in Omulove Zacisze:
Bitte achten Sie auf Sauberkeit und beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere sowohl im Haus als auch auf dem gesamten Gelände.
Tiere müssen unter ständiger Aufsicht ihres Halters bleiben und dürfen die Ruhe der Nachbarn nicht stören.
Bitte gehen Sie sorgsam mit der Ausstattung des Hauses um, um durch Tiere verursachte Schäden zu vermeiden.
Der Tierhalter haftet für sämtliche durch das Tier verursachten Beschädigungen und Zerstörungen. Im Schadensfall werden dem Tierhalter die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Eigentums in Rechnung gestellt.
Das Gelände von Omulove Zacisze ist eingezäunt, der Zaun ist jedoch nicht vollständig ausbruchsicher – bitte beaufsichtigen Sie Ihre Tiere.
Nutzung der Wassersportausrüstung:
Die Nutzung der SUP-Boards und des Tretboots ist ausschließlich Gästen von Omulove Zacisze gestattet.
Die Ausrüstung darf ausschließlich zwischen 8:00 und 20:00 Uhr benutzt werden.
Benutzer der SUP-Boards und des Tretboots sind verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts auf dem Wasser Rettungswesten zu tragen.
Bei Gewitter, starkem Wind oder anderen ungünstigen Wetterbedingungen darf die Ausrüstung nicht benutzt werden.
Es wird empfohlen, nur in Sichtweite anderer Personen zu fahren.
Die Nutzung der Ausrüstung unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen ist verboten.
Kinder dürfen die Wassersportausrüstung nur unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen benutzen.
Die Ausrüstung ist bestimmungsgemäß zu benutzen.
Die SUP-Boards dürfen nicht überlastet werden. Die maximale Tragfähigkeit eines SUP-Boards beträgt 150 kg.
Das SUP-Board darf nur bei einer im Verhältnis zur Ausrüstung ausreichenden Wassertiefe bestiegen werden, damit es nicht durch den Grund des Gewässers beschädigt wird.
Nach der Benutzung ist die Ausrüstung zu trocknen und an der dafür vorgesehenen Stelle aufzubewahren.
Die Benutzer haften für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung der in Zacisze verfügbaren Wassersportausrüstung verursacht werden.
Bei einer Beschädigung der Ausrüstung ist der Benutzer verpflichtet, die Reparatur- oder Ersatzkosten zu tragen.
Die Benutzer sollten plötzliche Bewegungen vermeiden, durch die die Wassersportausrüstung umkippen könnte.
Beim Annähern an andere Personen im Wasser sowie an natürliche Hindernisse, beispielsweise den Gewässergrund, Felsen oder Wasserpflanzen, ist Vorsicht geboten.
Nach der Benutzung ist die Wassersportausrüstung unbeschädigt an die dafür vorgesehene Stelle auf dem Grundstück zurückzubringen.
Bitte lassen Sie die SUP-Boards nicht in der Sonne liegen.
Nutzung des zu Omulove Zacisze gehörenden Stegs:
Der Steg ist privat und ausschließlich für die Gäste des Hauses bestimmt.
Die Nutzung des Stegs erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Steg befindet sich in relativ tiefem Wasser: Am Anfang des Stegs beträgt die Wassertiefe etwa 80 cm, am Ende etwa 3,5–4 m.
Kinder dürfen sich auf dem Steg ausschließlich unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen aufhalten.
Es ist verboten, auf dem Steg zu laufen, an nicht dafür vorgesehenen Stellen ins Wasser zu springen, den Steg bei schlechten Wetterbedingungen zu betreten sowie auf dem Steg Alkohol in einer die Sicherheit gefährdenden Weise zu konsumieren.
Der Steg wird nicht beaufsichtigt und dient nicht als Badestelle.
Die Nutzung des Stegs nach Einbruch der Dunkelheit ist nur unter besonderer Vorsicht gestattet.
Angeln ist nur gestattet, sofern andere Gäste dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Es ist verboten, Bestandteile des Stegs zu beschädigen, ohne Zustimmung des Eigentümers zusätzliche Elemente anzunageln, anzubinden oder zu montieren sowie Abfälle oder Ausrüstung zurückzulassen.
Sämtliche festgestellten Schäden am Steg sind unverzüglich dem Eigentümer oder Betreiber der Unterkunft zu melden.
41. Regeln für die Nutzung des Whirlpools mit Hydromassage:
Der Whirlpool mit Hydromassage ist ausschließlich für die Gäste der Unterkunft bestimmt und darf nur bestimmungsgemäß sowie gemäß den vorliegenden Regeln genutzt werden.
Die Nutzung des Whirlpools erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder dürfen sich im Whirlpool ausschließlich unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen aufhalten.
Vor dem Betreten des Whirlpools ist zu duschen und das Schuhwerk auszuziehen. Öle, Badezusätze, Kosmetika oder schaumbildende Substanzen dürfen nicht verwendet werden. Stellt der Betreiber einen Verstoß gegen dieses Verbot fest, können dem Mieter die mit der Wartung des Whirlpools mit Hydromassage verbundenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Die Nutzung des Whirlpools unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln sowie bei Unwohlsein, Herzerkrankungen, einer Risikoschwangerschaft oder anderen gesundheitlichen Gegenanzeigen ist verboten.
Der Konsum von Getränken, einschließlich Alkohol, im Whirlpool ist verboten. Dies gilt für alle Getränke, auch in verschlossenen Behältnissen.
Das Verschütten von Getränken im Whirlpool oder die Feststellung von Getränken im Wasser macht einen Wasserwechsel, eine Reinigung und eine erneute Vorbereitung des Whirlpools zur Nutzung erforderlich. In diesem Fall kann ein Betrag von 1.000 PLN für die Kosten des Wasserwechsels, der Chemikalien, der Energie und des Wartungsdienstes von der Kaution abgezogen werden.
Die Whirlpoolabdeckung dient ausschließlich dazu, die Wassertemperatur zu erhalten und den Whirlpool zu schützen; sie ist kein Nutzungselement.
Es ist verboten, auf der Abdeckung zu sitzen, zu stehen oder zu liegen, sich an die zusammengeklappte Abdeckung zu lehnen, Gegenstände darauf abzulegen oder die Abdeckung auf eine Weise zu bewegen, die zu ihrer Beschädigung führen könnte.
Die Abdeckung ist vorsichtig und vollständig abzunehmen und gemäß der Anleitung an dem dafür vorgesehenen Ort abzulegen. Nach jeder Nutzung des Whirlpools ist die Abdeckung wieder anzubringen.
Die Thermoabdeckung ist ein besonders empfindliches und kostspieliges Element. Ihre Beschädigung, insbesondere Risse, Brüche, Verformungen, Undichtigkeit oder das Vollsaugen mit Wasser, kann eine weitere sichere Nutzung des Whirlpools unmöglich machen.
Bei einer Beschädigung der Thermoabdeckung des Whirlpools können die Reparatur- oder Ersatzkosten bis zur Höhe der gesamten Kaution von dieser abgezogen werden.
Bei anderen Schäden am Whirlpool oder an seinen Bestandteilen haften die Gäste für die Reparatur- oder Ersatzkosten bis zur Höhe der erhobenen Kaution.
Sämtliche festgestellten Unregelmäßigkeiten oder Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer oder Betreiber der Unterkunft zu melden.
Bitte halten Sie die Temperatur des Whirlpools im Bereich von 36–39 °C. Eine plötzliche Senkung der Einstellung kühlt das Wasser nicht sofort ab, kann jedoch das erneute Aufheizen erschweren. Bitte lassen Sie die Abdeckung auch nicht geöffnet, um das Wasser abzukühlen.
Bitte verändern Sie die technischen Einstellungen des Whirlpools nicht. Der Whirlpool ist ordnungsgemäß eingestellt und für eine sichere Nutzung vorbereitet. Eigenmächtige Änderungen können seinen Betrieb beeinträchtigen, die Aufrechterhaltung der Temperatur erschweren oder eine erneute Konfiguration erforderlich machen.
42. Gartenpool für Kinder:
Der Gartenpool für Kinder wird saisonal während der Ferienzeit bereitgestellt, abhängig von den Wetterbedingungen und den technischen Möglichkeiten für seinen Aufbau.
Der Pool hat einen Durchmesser von ca. 3 m und ist ca. 60 cm tief. Er ist ausschließlich für die Freizeitnutzung durch Kinder unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen bestimmt.
Kinder dürfen den Pool ausschließlich unter unmittelbarer und ständiger Aufsicht ihrer Betreuungspersonen nutzen.
Während der gesamten Nutzungsdauer des Pools durch Kinder ist die Anwesenheit von Erwachsenen am Pool verpflichtend.
Die Nutzung des Pools erfolgt auf Verantwortung der Gäste beziehungsweise der Betreuungspersonen der Kinder.
Der Eigentümer der Unterkunft haftet nicht für die Folgen einer Nutzung des Pools, die gegen die Hausordnung verstößt oder ohne Aufsicht von Erwachsenen erfolgt.
Bitte spülen Sie vor dem Betreten des Pools Sand, Gras und Schmutz vom Körper ab. Dadurch bleibt das Wasser sauberer und muss seltener gewechselt werden.
Das Wasser im Pool ist chloriert. Bitte geben Sie keine eigenen Chemikalien, Kosmetika, Öle, Badezusätze oder andere Substanzen in das Wasser.
Hunde und andere Tiere dürfen den Pool nicht benutzen.
Lebensmittel, Getränke, Sand, Steine, Spielzeug mit scharfen Teilen sowie andere Gegenstände, die den Pool verschmutzen oder beschädigen könnten, dürfen nicht in den Pool geworfen werden.
Der Pool darf bei Gewitter, starkem Wind, Unwohlsein oder sichtbaren Hautreizungen nicht benutzt werden.
Es ist verboten, in den Pool zu springen, sich auf dessen Rand zu setzen, an den Wänden hochzuklettern oder die Konstruktion ruckartig zu kippen.
Nach der Benutzung des Pools bitten wir Sie, die Schutzabdeckung auf den Pool zu legen. Dadurch wird verhindert, dass zu viele Insekten, Blätter, Grashalme und andere Verunreinigungen ins Wasser gelangen.
Sollten Sie eine Verunreinigung des Wassers, eine Beschädigung des Pools oder andere Unregelmäßigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Eigentümer oder Betreiber der Anlage.
Bei einer Beschädigung des Pools oder einer aufgrund unsachgemäßer Nutzung erforderlichen Auswechslung des Wassers können den Gästen die Kosten für die Reparatur, den Wasserwechsel oder die erneute Vorbereitung des Pools zur Nutzung in Rechnung gestellt werden.
Regeln für die Nutzung der Feuerstelle:
Ein Lagerfeuer darf ausschließlich an der dafür vorgesehenen und vom Eigentümer des Mietobjekts vorbereiteten Stelle entzündet werden.
Das Entzünden eines Lagerfeuers erfolgt auf eigene Verantwortung der Gäste unter Einhaltung der Sicherheitsregeln und der geltenden Brandschutzvorschriften.
Kinder dürfen sich ausschließlich unter Aufsicht von Erwachsenen in der Nähe des Lagerfeuers aufhalten.
Für das Lagerfeuer darf ausschließlich das vom Eigentümer bereitgestellte oder bezeichnete Lagerfeuerholz verwendet werden. Bitte verwenden Sie zum Entzünden des Lagerfeuers kein Kaminholz.
Das Verbrennen von Bauholz, Möbelholz, lackiertem, imprägniertem oder gestrichenem Holz sowie von Ästen, Pflanzenabfällen, Müll, Kartons, Kunststoffen und jeglichen anderen Materialien ist verboten.
Es ist verboten, das Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Stelle zu verlagern.
Das Entzünden eines Lagerfeuers bei starkem Wind, Trockenheit oder unter Bedingungen, die eine Brandgefahr darstellen, ist verboten.
Es ist verboten, das Lagerfeuer auch nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt zu lassen.
Nach der Nutzung des Lagerfeuers muss das Feuer vollständig gelöscht werden. Es ist sicherzustellen, dass die Glut mit Wasser abgelöscht wurde und keine Gefahr mehr darstellt; außerdem ist die Feuerstelle sauber zu hinterlassen.
Für sämtliche Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung des Lagerfeuers entstehen, haften die Gäste finanziell.
Das Parken von Fahrzeugen auf dem Gelände des Mietobjekts ist ausschließlich an der dafür vorgesehenen Stelle, d. h. hinter dem Einfahrtstor zum Mietobjekt, zulässig. Auf dem zum Parken vorgesehenen Teil des Grundstücks dürfen höchstens 6 Personenkraftwagen abgestellt werden. Der Vermieter haftet weder für den Verlust oder die Beschädigung von Fahrzeugen noch für darin zurückgelassene Gegenstände.
Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, Wertpapieren, Wertgegenständen oder anderen materiellen Gegenständen der Gäste.
Der Mietpreis umfasst:
den Aufenthalt im Mietobjekt während des im Vertrag angegebenen Zeitraums;
die Kosten für Versorgungsleistungen, insbesondere Strom, Wasser, Abwasser und Abfallentsorgung;
die Nutzung der Ausstattung des Mietobjekts.
Der Mieter ist verpflichtet:
den Grill an der dafür vorgesehenen Stelle zu benutzen; der Grill darf nicht im Inneren des Hauses verwendet werden;
die Wassersportausrüstung bestimmungsgemäß und gemäß der Anleitung zu benutzen;
die Pforte und das Einfahrtstor zu schließen;
das Mietobjekt und dessen Ausstattung vor Beschädigung oder Diebstahl zu schützen; zu diesem Zweck hat er beim Verlassen des Mietobjekts die Fenster zu schließen und die Eingangstür mit dem übergebenen Schlüssel abzuschließen; das Mietobjekt wird videoüberwacht und von einem externen Unternehmen geschützt; die Videoaufzeichnungen werden ausschließlich in begründeten Fällen vom Betreiber des Mietobjekts eingesehen; die Videoüberwachung erfasst ausschließlich den Außenbereich des Mietobjekts und weder das Innere des Hauses noch die privaten Bereiche der Gäste;
das Mietobjekt und dessen Ausstattung bestimmungsgemäß, unter Wahrung der guten Sitten und der nachbarschaftlichen Beziehungen sowie in einer der als Ruhezone ausgewiesenen Umgebung angemessenen Weise zu nutzen;
keine Elektrofahrzeuge auf dem Gelände des Mietobjekts aufzuladen; das Haus ist für eine derartige Leistungsaufnahme nicht ausgelegt, was zu einer Überlastung der Elektroinstallation führen und ein Sicherheitsrisiko darstellen kann; ein Verstoß gegen dieses Verbot kann dazu führen, dass dem Mieter zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Elektroinstallation sowie etwaige Folgen aus der Missachtung der Sicherheitsanforderungen auferlegt werden;
keine Fahrzeuge auf dem Gelände des Mietobjekts zu waschen; die Fahrzeugwäsche kann zur Verunreinigung von Boden und Wasser durch chemische Stoffe führen, die der Umwelt und der Infrastruktur des Grundstücks schaden können;
das Mietobjekt keinen Dritten zur Verfügung zu stellen, die auf dem Grundstück in Zelten oder Wohnwagen übernachten möchten.
Der Mieter ist weder verpflichtet noch berechtigt, den Garten zu pflegen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, irgendwelche Reparaturen am Mietobjekt oder an dessen Ausstattung vorzunehmen. Sämtliche Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich nach ihrer Feststellung zu melden. Der Mieter sollte den Zustand des Mangels oder Schadens nach Möglichkeit fotografisch dokumentieren und das Foto anschließend an die Kontaktnummer des Vermieters senden.
Im Mietobjekt gilt ein absolutes Verbot des Rauchens von Tabakerzeugnissen sowie der Nutzung elektronischer Zigaretten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann dazu führen, dass dem Mieter eine Gebühr in Höhe von 1.000 PLN für zusätzliche Reinigung, Ozonbehandlung und die Beseitigung von Rauchgeruch auferlegt wird.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt gemäß den im Haus verfügbaren und vor oder während des Aufenthalts mitgeteilten Abreiseregeln zu verlassen. Diese Regeln umfassen insbesondere, das Haus in einem grundsätzlich ordentlichen Zustand zu hinterlassen, den Müll an der dafür vorgesehenen Stelle zu entsorgen, eigene Lebensmittel aus den Kühlschränken zu entfernen, benutzte Geräte und Ausstattungsgegenstände an ihren Platz zurückzustellen und das Haus vor dem Verlassen des Mietobjekts zu sichern.
Die Nichteinhaltung der Abreiseregeln, insbesondere das Hinterlassen des Mietobjekts in einem Zustand, der eine über das übliche Maß hinausgehende Reinigung oder zusätzliche Arbeiten des Personals erfordert, kann dazu führen, dass eine Gebühr in Höhe von 1.000 PLN für die zusätzliche Reinigung und Vorbereitung des Hauses für die nächsten Gäste von der Kaution abgezogen wird.
53. Der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Mieter oder von den sich mit ihm in der Immobilie aufhaltenden Personen zu verlangen, die Immobilie zu verlassen, wenn sie in grober Weise gegen die Hausordnung, die Sicherheitsvorschriften oder die nachbarschaftliche Ordnung verstoßen.
54. Für Angelegenheiten, die in dieser Hausordnung nicht geregelt sind, gelten entsprechend die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches. Im Streitfall bemühen sich die Parteien um eine gütliche Beilegung. Kommt keine Einigung zustande, wird der Streit durch das für den Standort des Ferienhauses zuständige Gericht entschieden.
55.Ist die tatsächliche Anzahl der sich in der Immobilie aufhaltenden Personen höher als die bei der Buchung angegebene oder vor der Anreise vom Vermieter genehmigte Personenzahl, ist der Vermieter berechtigt, für jede nicht angemeldete Person eine zusätzliche Gebühr zu berechnen. Der hieraus resultierende Betrag kann von der Kaution abgezogen werden. Das Vorstehende schließt das Recht des Vermieters nicht aus, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die maximale Gästezahl überschritten oder die Hausordnung grob verletzt wird.
56. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Beginn des Aufenthalts mit dieser Hausordnung vertraut zu machen. Mit der Buchung und der Zahlung der Anzahlung oder des gesamten Mietpreises erklärt sich der Mieter mit der Hausordnung einverstanden und schließt einen Mietvertrag zu den darin festgelegten Bedingungen ab.
57. Diese Hausordnung gilt ab dem 1. Juli 2026.